Sicherheit zuerst: Tourismus soll mit Ferienwohnungen und -häusern starten

Bei weiter sinkenden Corona-Zahlen müsse ein verantwortungsvoller Neustart des Tourismus in Deutschland mit der Öffnung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern beginnen – und zwar deutlich vor den Hotels und Pensionen. Das fordert der Verband der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern im Zusammenhang mit der Bekanntgabe erster Restart-Strategien. „Es kann nicht sein, dass alle Beherbergungsunterkünfte über einen Kamm geschert werden, so wie es bislang in den vorgelegten Papieren und Überlegungen der Fall ist“, sagte der Präsident des Verbandes der Eigentümer von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, Daniel Rousta, am Donnerstag (28. Januar) in Berlin.  

Fewos und Ferienhäuser bieten die besten Voraussetzungen für einen Urlaub unter abnehmenden Pandemiebedingungen. Unterkünfte unterscheiden sich in dieser Hinsicht ganz klar, dies müsse dringend bei einem möglichen Tourismus-Restart berücksichtigt werden. „Wir erwarten von der Politik eine Differenzierung innerhalb der Tourismus-Branche, so wie sie auch Risiken in anderen Bereichen sorgsam abwägt.“ Fewos und Ferienhäuser hätten wesentliche Vorteile im Vergleich zu Massenunterkünften wie Hotels oder Jugendherbergen. Die Gründe für die Unterscheidung der Beherbergungsarten und eine stufenweise Öffnung sind vielseitig und liegen auf der Hand: 

  1. In Fewos und Ferienhäusern können Urlauber autark und ohne zwangsläufige Kontakte ihren Urlaub verbringen und sich selbst verpflegen. Es gibt keine Begegnungsräume, in denen sich Viren unkontrolliert verbreiten können. Der Urlaub findet quasi in den „eigenen vier Wänden“ statt. Viele Häuser und Wohnungen befinden sich zudem in Alleinlagen.
  2. Die Eigentümer von Fewos und Ferienhäuser sind die einzigen Tourismusanbieter in Deutschland, die für ihre angeordneten Schließungen nicht entschädigt werden. Bis heute haben sie als einzige Gruppe keinen Anspruch auf auch nur einen Cent Unterstützung vom Staat, obwohl sie während der Pandemie insgesamt sechs Monate keine Gäste beherbergen durften.
  3. Die bislang vorgelegten Konzepte enthalten teils mehrwöchige Vorlauffristen, die sich allein an den Interessen der Hotel-Lobby orientieren. Dort müssen Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zurückgeholt und große Anlagen wieder in Betrieb gesetzt werden. Ferienwohnungen und -Häuser jedoch können bei Unterschreiten bestimmter Inzidenzwerte, also einem Wegfall der Gefahr, unverzüglich wieder den Gästen angeboten werden.
  4. Die deutlich gestiegene Nachfrage nach privaten Ferienunterkünften und Urlaub im eigenen Land zeigt, dass viele Reisewillige mit einem umsichtigen Verhalten dazu beitragen wollen, die Pandemie in den Griff zu bekommen und neue Ausbrüche, schlimmstenfalls gar mit eingeschleppten Mutationen, zu verhindern. Die Politik sollte dieses Verhalten wertschätzen. Es wäre vollkommen absurd, wenn auf Basis der vorgelegten Neustartkonzepte Urlaub in Deutschland auch in Ferienunterkünften bis weit nach Ostern verboten bliebe, man jedoch ungehindert mit dem Flugzeug ins Ausland fliegen darf.

„Bei der Weiterentwicklung der vorgelegten Neustartkonzepte sind diese Argumente zwingend zu berücksichtigen und eine – möglichst bundesweit einheitliche – Regelung im Interesse der Urlauber zu treffen. Nach über einem Jahr in Selbstisolation, Homeoffice, mit Homeschooling und vielen anderen Entbehrungen warten die Menschen sehnsüchtig auf ein positives Signal!“, sagte Rousta. Auch für die Zielregionen sei eine stufenweise Öffnung wesentlich attraktiver und böte dem Einzelhandel und der Gastronomie die Chance, früher und planvoller wieder ihre Geschäfte aufzunehmen.

Eine Reportage zur gegenwärtigen Situation privater Gastgeber sehen Sie hier.

Wir wünschen unseren Gästen Gesundheit und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen.

Solveig & Dietmar